Stand Mai 2017

1. Allgemeines

1.1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend auf die geschlechtsspezifische Unterscheidung der Personen und auf die Mehrzahl bei Personengruppen verzichtet.

1.2 Für sämtliche Geschäfte im Rahmen der Tätigkeiten von Active Concepts-Workshopdienstleistungen zwischen dem Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) und ACTIVE CONCEPTS GMBH gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen (auf der Homepage veröffentlichten) Fassung, es sei denn, dass davon abweichende Vereinbarungen und Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Aus dem Schweigen zu abweichenden Bedingungen darf nicht auf Zustimmung von ACTIVE CONCEPTS GMBH geschlossen werden.

1.3 Die Unterscheidung zwischen den hier beschriebenen Workshopdienstleistungen und den Beratungsdienstleistungen der ACTIVE CONCEPTS GMBH geht jeweils aus dem Angebot an den Auftraggeber oder des abgeschlossenen Vertrages zwischen Auftraggeber und der ACTIVE CONCEPTS GMBH hervor.

1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.4 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von ACTIVE CONCEPTS GMBH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.5 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Der Leistungsempfänger kann, muss aber nicht der Auftraggeber sein (dies ist im Unternehmensbereich oftmals der Fall) und wird nachfolgend Klient genannt.

2. Leistung
ACTIVE CONCEPTS GMBH versteht unter Wirtschaftscoaching und Persönlichkeitsentwicklung die Beratung und Unterstützung des Klienten bei dessen eigenständiger Lösung von Aufgaben und Problemen vorwiegend, wenn auch nicht ausschließlich, im Unternehmensbereich. Aus wichtigen Gründen kann ACTIVE CONCEPTS GMBH die Leistungen des Auftrages teilweise oder ganz an einen Dritten übertragen – das Vertragsverhältnis bleibt dadurch unverändert zwischen Auftraggeber und ACTIVE CONCEPTS GMBH bestehen. ACTIVE CONCEPTS GMBH unterstützt auf Wunsch den Auftraggeber bei der Organisation von Räumlichkeiten (Hotels, Selbstversorgerhütten, Segelbooten udgl.) und Sublieferanten (z.B. Raftinganbieter o.ä.), tritt jedoch lediglich als Mittler auf. Das Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen Auftraggeber und diesen Lieferanten – somit erfolgt die Verrechnung der Leistung bzw. eventueller Stornogebühren direkt mit dem Auftraggeber. Sämtliche Unterkunftskosten und Spesen für Verpflegung des Coaches und anderer beauftragter Personen sind vom Auftraggeber zu tragen und werden diesem direkt vom Leistungserbringer verrechnet.

3. Haftung
Alle Übungen des Klienten erfolgen freiwillig und auf seine eigene Gefahr. Auf Gefahren, die auch bei erhöhter Aufmerksamkeit eines durchschnittlich begabten Menschen nicht erkennbar sind, hat ACTIVE CONCEPTS GMBH hinzuweisen. Auftraggeber und Klient erklären, ausreichend gegen Gesundheitsschäden versichert zu sein, insbesondere im Rahmen der Sozialversicherung. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Teilnahme des Klienten an Übungen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses erfolgt, soweit dies gesetzlich möglich ist. Wenn kein Versicherungsschutz besteht oder dieser nicht ausreicht, ist vom Auftraggeber eine Haftungsregelung zwischen Auftraggeber und Klienten zu treffen. ACTIVE CONCEPTS GMBH haftet dem Auftraggeber und Klienten für keinerlei Personen-, Vermögens- oder Sachschäden. Die Haftung für sonstige Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Beweislast für die Verschuldensfrage liegt beim Auftraggeber.

4. Verschwiegenheitspflicht
ACTIVE CONCEPTS GMBH wird über alle Informationen des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit der Beratungs- & Coachingtätigkeit bekannt werden, gegenüber Dritten zeitlich unbeschränkt Stillschweigen bewahren. Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind jene Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht. Auskünfte über Inhalt und erarbeitete Ergebnisse mit dem Klienten können und werden an den Auftraggeber (sofern nicht ident mit dem Klienten) nur und ausschließlich mit Einverständnis des Klienten weitergegeben.

5. Rechnungsstellung und Zahlung
Der Auftraggeber erhält eine Rechnung nach erbrachter Leistung. Für länger andauernde Aufträge werden monatliche Teilrechnungen erstellt. Die Rechnung ist spätestens 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 1 % p.m. zu bezahlen. Für jede Mahnung werden EUR 15,– verrechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6. Terminverschiebung/Stornierung
Terminverschiebungen/ Stornierungen sind ACTIVE CONCEPTS GMBH schriftlich per Mail oder SMS (sofern Mobiltelefonnumer weitergegeben wurde) bekannt zu geben und gelten mit dem Zeitpunkt der Bestätigung als erhalten.

Stornogebühren für gebuchte ganz- bzw. mehrtägige Leistungen (z.B. Teamcoaching):
zwischen 21 und 30 Werktagen vor Beginn 50 %, zwischen 11 und 20 Werktagen vor Beginn 70 %, zwischen 1 und 10 Werktagen vor Beginn 100 % des vereinbarten Honorars für den betreffenden Auftrag.

Stornogebühren für gebuchte stundenweise Leistungen (z.B. Einzelcoaching):
Eine Absage muss mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Für spätere Stornierungen wird das gesamte Honorar verrechnet und die Leistung gilt als erbracht.

Im Falle einer RED ENVELOPE*-Bezahlungsvereinbarung wird ein fiktiver Tagsatz von €1.600,- netto bzw. ein fiktiver Stundensatz von €250,- netto je Trainer für die Berechung der Stornogebühren als Basis genommen.

Stornogebühren für Leistungen Dritter
Sollte ACTIVE CONCEPTS GMBH im Rahmen der Auftragserfüllung in Abstimmung mit dem Kunden Aufträge an Dritte vergeben haben, so werden die jeweiligen Stornogebühren Dritter direkt an den Kunden weitergegeben.

7. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz von ACTIVE CONCEPTS GMBH in Wien bzw. der schriftlich vereinbarte Ort. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.

8. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

* RED ENVELOPE: Am Ende einer erbrachten Leistung (z.B. Teamworkshop) bestimmt der Kunde nach Abwägung der Umsetzbarkeit für die Praxis und der von ACTIVE CONCEPTS GMBH erbrachten Qualität in der Umsetzung selbst den Preis, der ausgenommen der Spesen verrechnet werden soll.